>
Ratgeber News

Befristete Mietverträge als neues Geschäftsmodell?

Befristete Mietverträge werden in der Schweiz für möblierte Wohnungen, Zwischennutzungen, Business Apartments oder geplante Sanierungen immer sichtbarer.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kurz erklärt

Ein befristeter Mietvertrag endet in der Schweiz grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Das kann bei echter Zwischennutzung, möbliertem Wohnen auf Zeit oder klar begrenzten Projekten sinnvoll sein. Wird die Befristung aber zum systematischen Geschäftsmodell, kann sie für Mietende zu weniger Sicherheit, häufigerem Umzug und schwächerer Verhandlungsposition führen.

Was ist ein befristeter Mietvertrag?

Ein befristeter Mietvertrag ist ein Mietverhältnis, das für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird. Anders als beim unbefristeten Mietvertrag braucht es am Ende der vereinbarten Laufzeit grundsätzlich keine Kündigung. Der Vertrag endet, wenn der vereinbarte Endtermin erreicht ist.

Typische Beispiele sind möblierte Wohnungen für wenige Monate, Zwischenvermietungen während eines Auslandsaufenthalts, Wohnraum bis zu einem geplanten Umbau oder Wohnungen für befristete Arbeitseinsätze. Entscheidend ist, dass Mietende von Anfang an wissen, dass die Wohnung nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung steht.

Rechtslage in der Schweiz: Was gilt bei befristeter Miete?

Das Schweizer Mietrecht unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Mietverhältnissen. Bei einer Befristung vereinbaren die Parteien eine bestimmte Dauer. Läuft diese Dauer ab, endet das Mietverhältnis ohne Kündigung. Wird es danach stillschweigend fortgesetzt, kann daraus ein unbefristetes Mietverhältnis werden.

Hinweis: Befristete Mietverträge sind nicht automatisch problematisch. Sie sollten aber klar formuliert, für beide Seiten nachvollziehbar und zum Zweck der Nutzung passend sein. Mietende sollten den Endtermin, Verlängerungsmöglichkeiten, Kündigungsausschlüsse, Möbelzuschläge, Nebenkosten und Kaution besonders genau prüfen.

Warum befristete Mietverträge zum Geschäftsmodell werden können

Möbliertes Wohnen

Möblierte Wohnungen auf Zeit können höhere Preise erzielen, wenn Service, Einrichtung, Lage und Flexibilität eingerechnet werden.

Mehr Flexibilität

Vermietende können Wohnungen später selbst nutzen, verkaufen, sanieren oder anders positionieren, ohne ein unbefristetes Mietverhältnis kündigen zu müssen.

Hohe Nachfrage

In Städten und Agglomerationen akzeptieren Wohnungssuchende Befristungen eher, wenn bezahlbare Alternativen fehlen.

Ein legitimes Angebot für Wohnen auf Zeit kann für Expats, Studierende, Projektmitarbeitende oder Menschen in Übergangssituationen sinnvoll sein. Kritisch wird es, wenn normale Mietwohnungen systematisch nur noch kurz befristet angeboten werden, obwohl eigentlich ein dauerhafter Wohnbedarf besteht.

Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag?

AspektBefristeter MietvertragUnbefristeter Mietvertrag
VertragsendeEndet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Dauer ohne KündigungEndet durch Kündigung, Aufhebungsvereinbarung oder andere gesetzliche Gründe
Planungssicherheit für MietendeBegrenzt, weil der Auszugstermin von Anfang an feststehtHöher, solange keine gültige Kündigung erfolgt
Flexibilität für VermietendeHöher, wenn die Wohnung später anders genutzt werden sollGeringer, weil Kündigungsfristen und Kündigungsschutz zu beachten sind
Typische NutzungZwischennutzung, möblierte Wohnung, Projektwohnen, Auslandsaufenthalt, UmbauplanungDauerhaftes Wohnen, Familienwohnungen, langfristige Mietverhältnisse
KonfliktpotenzialHoch, wenn Befristungen wiederholt oder unklar begründet werdenHoch bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Sanierungen

Schritt-für-Schritt: So prüfen Mietende einen befristeten Mietvertrag

  1. Vertragsdauer, Beginn und Enddatum exakt prüfen.
  2. Klären, ob der Vertrag wirklich ohne Kündigung endet oder ob eine Verlängerungsklausel besteht.
  3. Prüfen, ob eine vorzeitige Rückgabe mit zumutbarem Nachmieter möglich bleibt.
  4. Mietzins, Möbelzuschläge, Nebenkosten, Depot und Zusatzleistungen separat beurteilen.
  5. Nachfragen, warum die Wohnung nur befristet vermietet wird.
  6. Schriftlich festhalten lassen, ob eine Verlängerung möglich ist und bis wann darüber entschieden wird.
  7. Spätestens einige Monate vor Ablauf aktiv nach einer Anschlusslösung suchen.
  8. Bei drohender Härte rechtzeitig prüfen, ob eine Erstreckung bei der Schlichtungsbehörde in Frage kommt.

Prüffragen: Ist ein befristeter Mietvertrag fair ausgestaltet?

Die folgenden Fragen helfen Mietenden und Vermietenden, befristete Mietverträge sachlich einzuordnen.

Prüffragen zu befristeten Mietverträgen

1. Ist das Enddatum klar und eindeutig im Vertrag genannt?
2. Ist für beide Seiten verständlich, warum die Wohnung befristet vermietet wird?
3. Gibt es eine Option auf Verlängerung oder einen klaren Entscheidtermin?
4. Sind Mietzins, Nebenkosten, Möblierung und Zusatzleistungen transparent ausgewiesen?
5. Ist geregelt, ob eine vorzeitige Rückgabe mit Nachmieter möglich ist?
6. Wird die Wohnung wiederholt nur kurzfristig vermietet?
7. Entsteht für Mietende ein realistisches Risiko, nach kurzer Zeit erneut suchen zu müssen?
8. Gibt es Hinweise, dass eine Befristung nur dem Umgehen von Kündigungsschutz dient?
9. Wurde geprüft, ob ein unbefristeter Vertrag mit Mindestdauer fairer wäre?
10. Sind Fristen für eine mögliche Erstreckung bekannt?

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Möblierte Wohnung für sechs Monate

Eine Person zieht für ein Projekt nach Zürich und mietet eine möblierte Wohnung für sechs Monate. Die Befristung passt zum tatsächlichen Bedarf, der Mietzins enthält Möblierung und Service. Wichtig ist, dass alle Zusatzkosten transparent ausgewiesen sind und das Vertragsende klar geregelt ist.

Beispiel 2: Normale Familienwohnung nur befristet

Eine normale Vierzimmerwohnung wird immer wieder nur für zwölf Monate ausgeschrieben. Für Familien ist das riskant, weil Schule, Betreuung und Umzugskosten langfristige Planung erfordern. Hier sollten Mietende genau prüfen, warum die Befristung nötig ist und ob eine Verlängerung realistisch ist.

Checkliste: Befristeten Mietvertrag richtig prüfen

Häufige Fragen zu befristeten Mietverträgen in der Schweiz

Ja. Das Schweizer Mietrecht erlaubt befristete Mietverhältnisse. Entscheidend ist, dass eine bestimmte Vertragsdauer vereinbart wird und das Mietverhältnis mit Ablauf dieser Dauer ohne Kündigung enden soll.

Ja, ein befristeter Mietvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Dauer ohne Kündigung. Wird das Mietverhältnis danach stillschweigend fortgesetzt, kann es als unbefristetes Mietverhältnis gelten.

Sie passen zu Zwischennutzungen, möblierten Wohnungen, Business Apartments, geplanten Sanierungen, Auslandsaufenthalten oder Projekten mit klar begrenztem Zeitraum. Gleichzeitig können sie für Vermieter mehr Flexibilität schaffen.

Mietende haben weniger Planungssicherheit, müssen das Vertragsende früh beachten und können nicht davon ausgehen, dass der Vertrag verlängert wird. Bei Härtefällen muss eine Erstreckung rechtzeitig beantragt werden.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei befristeten Mietverhältnissen eine Erstreckung verlangt werden. Das Begehren muss in der Regel spätestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer bei der Schlichtungsbehörde eingereicht werden.

Problematisch kann es werden, wenn kurze Befristungen wiederholt und ohne nachvollziehbaren Grund eingesetzt werden, um langfristige Mietverhältnisse, Kündigungsschutz oder Mietzinskontrolle faktisch zu umgehen.

Das Schweizer Recht verlangt nicht in jedem Fall denselben Begründungsmechanismus wie andere Länder. Trotzdem ist ein nachvollziehbarer Grund praktisch wichtig, weil er Transparenz schafft und spätere Streitigkeiten reduziert.

Wird das Mietverhältnis nach Ablauf stillschweigend fortgesetzt, kann es als unbefristetes Mietverhältnis gelten. Deshalb sollten beide Seiten vor Ablauf schriftlich klären, ob der Vertrag endet oder verlängert wird.

Ein Möblierungs- oder Serviceanteil kann sachlich begründet sein, sollte aber transparent ausgewiesen und nachvollziehbar sein. Mietende sollten prüfen, welcher Teil auf Wohnung, Möbel, Nebenkosten und Zusatzleistungen entfällt.

Ja, die Parteien können eine Verlängerung vereinbaren. Wichtig ist, die Verlängerung rechtzeitig schriftlich festzuhalten, damit nicht unklar bleibt, ob das Mietverhältnis endet oder weitergeführt wird.

Wiederholte Befristungen sollten rechtlich sorgfältig geprüft werden. Je stärker eine normale Dauervermietung nur formal in kurze Verträge aufgeteilt wird, desto eher entstehen Streitfragen zu Zweck, Transparenz und möglicher Umgehung mietrechtlicher Schutzmechanismen.

Sie können sinnvoll sein für Menschen mit befristetem Arbeitseinsatz, Übergangslösungen, Studierende, Expats, Renovierungsphasen, Trennungen oder Zwischenaufenthalte. Für Familien und langfristig planende Haushalte sind sie oft weniger geeignet.

Zusammenfassung

Befristete Mietverträge sind in der Schweiz rechtlich möglich und können bei echter Zwischennutzung, möbliertem Wohnen auf Zeit oder klar begrenzten Projekten sinnvoll sein. Als breites Geschäftsmodell sind sie jedoch sensibel, weil sie die Planungssicherheit von Mietenden deutlich reduzieren können. Mietende sollten Enddatum, Kosten, Verlängerung, vorzeitige Rückgabe und Erstreckungsfristen genau prüfen. Vermietende sollten Befristungen transparent begründen, sauber dokumentieren und vermeiden, normale Dauerwohnverhältnisse künstlich in kurze Vertragsperioden aufzuteilen.

Cached: 22.07.2026 23:07:22