>
Ratgeber News

Sanierung ohne Leerkündigung: Geht es auch mieterfreundlicher?

Energetische Sanierungen, Modernisierungen und Umbauten sind in der Schweiz wichtig – doch sie müssen nicht in jedem Fall mit der Kündigung aller Mietverhältnisse beginnen.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kurz erklärt

Eine Sanierung ohne Leerkündigung kann möglich sein, wenn die Arbeiten für Mietende zumutbar geplant werden und der Verbleib in der Wohnung die Sanierung nicht wesentlich erschwert. Je nach Projekt kommen Etappensanierungen, temporäre Ersatzwohnungen, befristete Auszugslösungen, Rückkehrrechte oder Mietzinsreduktionen während der Bauphase in Frage. Eine Leerkündigung sollte deshalb nicht automatisch der erste Schritt sein, sondern sorgfältig begründet und mit Alternativen verglichen werden.

Was bedeutet Sanierung ohne Leerkündigung?

Von einer Sanierung ohne Leerkündigung spricht man, wenn eine Liegenschaft modernisiert, energetisch verbessert oder baulich erneuert wird, ohne dass alle Mietverhältnisse vorgängig beendet werden. Stattdessen wird geprüft, ob die Arbeiten während laufender Mietverhältnisse, in Etappen oder mit temporären Ersatzlösungen durchgeführt werden können.

Das Ziel ist nicht, notwendige Sanierungen zu verhindern. Vielmehr geht es darum, Sanierung, Wohnraumerhalt und soziale Verträglichkeit besser miteinander zu verbinden. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten kann eine Leerkündigung für langjährige Mietende, Familien, ältere Menschen oder Haushalte mit mittleren Einkommen einschneidende Folgen haben.

Rechtslage in der Schweiz: Wann ist eine Leerkündigung erlaubt?

Eine Kündigung wegen Sanierung kann in der Schweiz zulässig sein, wenn die geplanten Arbeiten die Weiterbenutzung der Wohnung erheblich einschränken und der Verbleib der Mietenden die Sanierung wesentlich erschweren, verteuern oder verzögern würde. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.

Hinweis: Eine Sanierungskündigung ist nicht automatisch missbräuchlich, aber auch nicht automatisch gerechtfertigt. Vermietende sollten über ein genügend ausgereiftes Projekt verfügen und nachvollziehbar darlegen können, weshalb eine Räumung nötig ist. Mietende müssen Kündigungen und Erstreckungsbegehren fristgerecht prüfen; bei Wohn- und Geschäftsräumen ist für die Anfechtung oder Erstreckung in der Regel die Schlichtungsbehörde zuständig.

Mieterfreundliche Alternativen zur Leerkündigung

Etappensanierung

Arbeiten werden nach Hausaufgängen, Geschossen oder Wohnungen gestaffelt, damit nicht alle Mietenden gleichzeitig ausziehen müssen.

Temporäre Ersatzwohnung

Mietende ziehen während intensiver Bauphasen vorübergehend in eine Ersatzwohnung und können danach zurückkehren.

Rückkehrrecht

Bei unvermeidbarem Auszug kann vertraglich geregelt werden, ob und zu welchen Bedingungen Mietende nach der Sanierung zurückkehren können.

Mieterfreundliche Sanierungen brauchen mehr Planung, können aber Konflikte reduzieren. Wer früh informiert, transparente Bauphasen definiert und Härtefälle ernst nimmt, erhöht die Chance auf tragfähige Lösungen für beide Seiten.

Leerkündigung oder Sanierung im Bestand?

VarianteVorteileRisiken und Prüfpunkte
LeerkündigungEinfachere Bauplanung, freie Baustelle, schnellere Ausführung möglichHohe Belastung für Mietende, Anfechtungsrisiko, soziale und politische Kritik
EtappensanierungWohnraum bleibt teilweise erhalten, weniger Verdrängung, flexiblere LösungenKomplexere Baukoordination, längere Bauzeit, höhere Organisation nötig
Temporärer AuszugIntensive Arbeiten werden möglich, Mietende können grundsätzlich zurückkehrenErsatzwohnungen, Umzugskosten, Rückkehrbedingungen und Mietzins müssen klar geregelt sein
Sanierung während NutzungKeine Kündigung nötig, Mietverhältnis bleibt bestehenLärm, Staub, eingeschränkter Gebrauch, mögliche Mietzinsreduktion und Zumutbarkeit prüfen
Freiwillige VereinbarungIndividuelle Lösungen, weniger Verfahren, bessere PlanbarkeitNur fair, wenn Druck vermieden wird und die Bedingungen transparent sind

Schritt-für-Schritt: So wird eine Sanierung mieterfreundlicher geplant

  1. Sanierungsziel klar definieren: Energie, Sicherheit, Grundriss, Haustechnik oder Komfort.
  2. Prüfen, welche Arbeiten zwingend eine leere Wohnung erfordern und welche nicht.
  3. Bauphasen, Dauer, Lärm, Staub, Wasser- und Stromunterbrüche realistisch dokumentieren.
  4. Alternativen zur Leerkündigung prüfen: Etappierung, Ersatzwohnungen, temporäre Auszüge oder Rückkehrrechte.
  5. Mietende frühzeitig informieren und Fragen schriftlich beantworten.
  6. Härtefälle identifizieren, etwa ältere Menschen, Familien, Menschen mit Behinderung oder langjährige Mietende.
  7. Mietzinsreduktionen, Umzugskosten, Zwischenlösungen und Rückkehrbedingungen transparent regeln.
  8. Bei Kündigungen Formvorschriften, Begründung, Fristen und mögliche Erstreckungen sorgfältig prüfen.

Prüffragen: Ist eine Leerkündigung wirklich nötig?

Die folgenden Fragen helfen Vermietenden, Verwaltungen und Mietenden, eine geplante Sanierung sachlich einzuordnen.

Prüffragen vor einer Sanierungskündigung

1. Ist das Sanierungsprojekt genügend konkret ausgearbeitet?
2. Welche Arbeiten machen eine Weiterbenutzung der Wohnung unmöglich?
3. Können einzelne Arbeiten in Etappen durchgeführt werden?
4. Gibt es temporäre Ersatzwohnungen oder Ausweichmöglichkeiten?
5. Wurde ein befristeter Auszug mit Rückkehrrecht geprüft?
6. Wie lange dauern die stärksten Einschränkungen tatsächlich?
7. Sind Mietzinsreduktion, Umzugskosten und Nebenkosten geregelt?
8. Wurden Mietende frühzeitig und verständlich informiert?
9. Gibt es besondere Härtefälle im Haus?
10. Ist die Kündigung wirklich das mildeste geeignete Mittel?

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Energetische Fassadensanierung

Eine Liegenschaft erhält neue Fenster, bessere Dämmung und eine neue Heizung. Viele Arbeiten betreffen Aussenhülle und Technikräume. Statt alle Mietverhältnisse zu kündigen, plant die Verwaltung Bauphasen, kurze Zutritte zu den Wohnungen und Mietzinsreduktionen für besonders belastende Wochen.

Beispiel 2: Strangsanierung mit Ersatzwohnungen

Bei einer Strangsanierung sind Küchen und Bäder vorübergehend nicht nutzbar. Die Vermieterschaft organisiert Ersatzwohnungen im Quartier und sichert schriftlich zu, dass die Mietenden nach Abschluss der Arbeiten zurückkehren können. So wird die Sanierung möglich, ohne die Mietverhältnisse dauerhaft zu beenden.

Checkliste: Sanierung sozialverträglich umsetzen

Häufige Fragen zur Sanierung ohne Leerkündigung

Ja, je nach Umfang der Arbeiten kann eine Sanierung auch während laufender Mietverhältnisse oder mit temporären Ersatzlösungen möglich sein. Entscheidend sind Zumutbarkeit, Bauablauf, Sicherheit und die konkrete Einschränkung der Wohnung.

Eine Sanierungskündigung kann zulässig sein, wenn die Arbeiten die Weiterbenutzung der Wohnung erheblich einschränken und die Anwesenheit der Mietenden die Sanierung wesentlich erschweren oder verzögern würde.

Sie kann missbräuchlich sein, wenn das Projekt nicht genügend ausgereift ist, der Kündigungsgrund vorgeschoben wirkt oder die Arbeiten auch mit Mietenden zumutbar und ohne wesentliche Erschwerung durchgeführt werden könnten.

Mögliche Alternativen sind Etappensanierungen, temporäre Ersatzwohnungen, befristete Auszugslösungen, Rückkehrrechte, Bauphasen mit Mietzinsreduktion oder individuelle Härtefallregelungen.

Wenn der Gebrauch der Wohnung durch Bauarbeiten erheblich eingeschränkt ist, kann je nach Fall eine Mietzinsherabsetzung in Frage kommen. Die Höhe hängt von Dauer, Intensität und konkreter Beeinträchtigung ab.

Vermieter sollten prüfen, ob eine Leerkündigung wirklich nötig ist, ob eine Etappierung möglich ist, welche Informationspflichten und Fristen gelten und welche sozialverträglichen Lösungen angeboten werden können.

Mietende müssen zumutbare Erneuerungen und Änderungen grundsätzlich dulden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unzumutbare Eingriffe, fehlende Planung oder massive Einschränkungen können anders zu beurteilen sein.

Beim temporären Auszug verlassen Mietende die Wohnung nur für die Dauer besonders intensiver Bauarbeiten. Wichtig sind klare Vereinbarungen zu Ersatzwohnung, Kosten, Dauer, Rückkehr und Mietzins.

Ein Rückkehrrecht sollte ausdrücklich vereinbart werden. Ohne klare Vereinbarung ist oft unklar, zu welchen Bedingungen Mietende nach einer Sanierung wieder einziehen können.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kündigung angefochten oder eine Erstreckung verlangt werden. Die Fristen sind kurz, deshalb sollten Mietende nach Erhalt einer Kündigung rasch handeln.

Energetische Sanierungen sind gesellschaftlich wichtig, rechtfertigen aber nicht automatisch jede Leerkündigung. Auch hier müssen Umfang, Zumutbarkeit, Projektstand und Alternativen geprüft werden.

Verwaltungen können früh informieren, Bauphasen transparent erklären, Ansprechpersonen nennen, Härtefälle erfassen, Mietzinsreduktionen prüfen und freiwillige Vereinbarungen fair dokumentieren.

Zusammenfassung

Sanierungen sind für Werterhalt, Energieeffizienz und Wohnqualität wichtig. Trotzdem muss eine Leerkündigung nicht automatisch die einzige Lösung sein. Je nach Projekt können Etappensanierungen, temporäre Ersatzwohnungen, Rückkehrrechte und Mietzinsreduktionen eine mieterfreundlichere Umsetzung ermöglichen. Für Vermietende ist entscheidend, das Sanierungsprojekt sauber zu dokumentieren und Alternativen ernsthaft zu prüfen. Für Mietende ist wichtig, Fristen zu beachten, die Begründung zu prüfen und bei Unsicherheit frühzeitig Beratung einzuholen.

Cached: 22.07.2026 23:08:55